TITRALGAN Tabletten gegen Schmerzen 20 St

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Bei Schmerzen oder Fieber ohne ärztlichen Rat nicht länger anwenden als in der Packungsbeilage vorgegeben!
Details
PZN 02653278
Anbieter BERLIN-CHEMIE AG
Packungsgröße 20 St
Packungsnorm N2
Darreichungsform Tabletten
Produktname TITRALGAN gegen Schmerzen
Rezeptpflichtig nein
Apothekenpflichtig ja
Anwendungshinweise
Die Gesamtdosis sollte nicht ohne Rücksprache mit einem Arzt oder Apotheker überschritten werden.

Art der Anwendung?
Nehmen Sie das Arzneimittel mit Flüssigkeit (z.B. 1 Glas Wasser) ein.

Dauer der Anwendung?
Ohne ärztlichen Rat sollten Sie das Arzneimittel nicht länger als 3-4 Tage anwenden. Bei länger anhaltenden oder regelmäßig wiederkehrenden Beschwerden sollten Sie Ihren Arzt aufsuchen.

Überdosierung?
Es kann zu einer Vielzahl von Überdosierungserscheinungen kommen, unter anderem zu Erbrechen, Hör-/ Sehstörungen und Verwirrtheitszuständen. Am 2. Tag kann es zu einer fortschreitenden Leberschädigung und am 3. Tag zum Leberkoma kommen. Setzen Sie sich bei dem Verdacht auf eine Überdosierung umgehend mit einem Arzt in Verbindung.

Generell gilt: Achten Sie vor allem bei Säuglingen, Kleinkindern und älteren Menschen auf eine gewissenhafte Dosierung. Im Zweifelsfalle fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker nach etwaigen Auswirkungen oder Vorsichtsmaßnahmen.

Eine vom Arzt verordnete Dosierung kann von den Angaben der Packungsbeilage abweichen. Da der Arzt sie individuell abstimmt, sollten Sie das Arzneimittel daher nach seinen Anweisungen anwenden.
Dosierung
Jugendliche ab 12 Jahren und Erwachsene 1-2 Tabletten 1-3 mal täglich im Abstand von 4-8 Stunden, zu der Mahlzeit
Patienten mit Leber-/Nierenfunktionsstörung oder Gilbert (Meulengracht) -Syndrom: Sie müssen in Absprache mit Ihrem Arzt evtl. die Einzel-/Gesamtdosis reduzieren oder den Dosierungsabstand verlängern.
Anwendungsgebiete
- Leichte bis mäßig starke Schmerzen, wie:
   - Kopfschmerzen
   - Zahnschmerzen
   - Regelschmerzen
Wirkungsweise
Wie wirken die Inhaltsstoffe des Arzneimittels?

Acetylsalicylsäure: Der Wirkstoff wirkt schmerzstillend, fiebersenkend und entzündungshemmend zugleich. Er blockiert die Bildung bestimmter Botenstoffe im Körper, so genannte Prostaglandine. Diese sind an der Entstehung von Schmerzen, Fieber und Entzündungen wesentlich beteiligt.
Auch die Blutgerinnung wird durch Acetylsalicylsäure beeinflusst. Die Substanz verhindert, dass die Blutplättchen (Thrombozyten) zusammenklumpen und verbessert so die Fließfähigkeit des Blutes.

Paracetamol: Der Wirkstoff wirkt schmerzstillend und fiebersenkend. Er weist zudem geringe entzündungshemmende Eigenschaften auf. Er blockiert die Bildung bestimmter Botenstoffe im Körper, so genannter Prostaglandine. Diese sind an der Entstehung von Schmerzen, Fieber und Entzündungen wesentlich beteiligt.

Coffein: Der Wirkstoff wirkt vorwiegend auf die Großhirnrinde. Durch seine anregende Wirkung hebt er bei Ermüdeten die Müdigkeitserscheinungen vorübergehend auf und steigert die Leistung. Darüber hinaus bewirkt er eine Verengung der Hirngefäße, was sich bei Kopfschmerzen und Migräne günstig auswirkt. Gemeinsam mit Schmerzmitteln eingenommen, soll deren schmerzlindernde Wirkung unterstützt werden.
Zusammensetzung
bezogen auf 1 Tablette
250 mg Acetylsalicylsäure
200 mg Paracetamol
50 mg Coffein
48 mg Weizenstärke
höchstens 4,8 Mikrogramm Gluten
+ Talkum
+ Maisstärke
+ Stearinsäure
Gegenanzeigen
Was spricht gegen eine Anwendung?

Immer:
- Überempfindlichkeit gegen die Inhaltsstoffe
- Magen- oder Zwölffingerdarmbeschwerden, die chronisch und wiederkehrend sind
- Geschwüre im Verdauungstrakt, auch in der Vorgeschichte
- Magen- oder Darmdurchbruch, auch in der Vorgeschichte
- Erhöhte Blutungsneigung

Unter Umständen - sprechen Sie hierzu mit Ihrem Arzt oder Apotheker:
- Bluthochdruck
- Herzrhythmusstörungen
- Herzschwäche
- Angstzustände
- Eingeschränkte Nierenfunktion
- Eingeschränkte Leberfunktion
- Gilbert-Syndrom (Meulengracht-Krankheit)
- Neigung zu Gichtanfällen
- Schilddrüsenüberfunktion
- Alkoholmissbrauch
- Bevorstehende Operation

Welche Altersgruppe ist zu beachten?
- Kinder unter 12 Jahren: Das Arzneimittel darf nicht angewendet werden.

Was ist mit Schwangerschaft und Stillzeit?
- Schwangerschaft: Wenden Sie sich an Ihren Arzt. Es spielen verschiedene Überlegungen eine Rolle, ob und wie das Arzneimittel in der Schwangerschaft angewendet werden kann.
- Stillzeit: Wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker. Er wird Ihre besondere Ausgangslage prüfen und Sie entsprechend beraten, ob und wie Sie mit dem Stillen weitermachen können.

Ist Ihnen das Arzneimittel trotz einer Gegenanzeige verordnet worden, sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker. Der therapeutische Nutzen kann höher sein, als das Risiko, das die Anwendung bei einer Gegenanzeige in sich birgt.
Nebenwirkungen
Welche unerwünschten Wirkungen können auftreten?

- Magen-Darm-Beschwerden, wie:
- Übelkeit
- Erbrechen
- Durchfälle
- Sodbrennen
- Bauchschmerzen
- Kopfschmerzen
- Schwindel
- Nervosität
- Delirium (Verwirrtheit)
- Schlaflosigkeit
- Hörstörungen
- Tinnitus (Ohrgeräusche)
- Überempfindlichkeitsreaktionen der Haut
- Pulsbeschleunigung
- Blutgerinnungsstörung
- Blutungen, wie:
- Nasenbluten
- Zahnfleischbluten
- Hautblutungen aufgrund gestörter Blutgerinnung

Bemerken Sie eine Befindlichkeitsstörung oder Veränderung während der Behandlung, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker.

Für die Information an dieser Stelle werden vor allem Nebenwirkungen berücksichtigt, die bei mindestens einem von 1.000 behandelten Patienten auftreten.
Hinweise
Was sollten Sie beachten?
- Bei Schmerzen oder Fieber ohne ärztlichen Rat nicht länger anwenden als in der Packungsbeilage vorgegeben!
- Bei dauerhafter Anwendung von Schmerzmitteln können Kopfschmerzen auftreten, die durch das Schmerzmittel erzeugt werden. Sprechen Sie mit Ihrem Arzt, um zu verhindern, dass Ihre Kopfschmerzen chronisch werden.
- Die gewohnheitsmäßige Anwendung von Schmerzmitteln kann zu einer dauerhaften Nierenschädigung führen. Werden mehrere Schmerzmittel kombiniert, oder sind in einem Schmerzmittel mehrere Wirkstoffe enthalten, erhöht sich das Risiko dafür.
- Bei Kindern und Jugendlichen mit fieberhaften Erkrankungen darf das Arzneimittel nur auf ärztliche Anweisung gegeben werden. Es kann zu einem so genannten Reye-Syndrom kommen, eine seltene, aber lebensbedrohliche Erkrankung, bei der es zu lang anhaltendem Erbrechen kommt.
- Vorsicht: Patienten mit Nasenpolypen, chronischen Atemwegsinfektionen, Asthma oder mit Neigung zu allergischen Reaktionen wie z.B. Heuschnupfen: Bei Ihnen kann das Arzneimittel einen Asthmaanfall oder eine starke allergische Hautreaktion auslösen. Fragen Sie daher vor der Anwendung Ihren Arzt.
- Achtung: Bei regelmäßigem bzw. hohem Alkoholgenuss kann es durch eine evtl. schon bestehende Leberschädigung zu lebensbedrohlichen Zuständen kommen, wenn das Arzneimittel noch zusätzlich angewendet wird.
- Vorsicht bei Allergie gegen Schmerzmittel!
- Es kann Arzneimittel geben, mit denen Wechselwirkungen auftreten. Sie sollten deswegen generell vor der Behandlung mit einem neuen Arzneimittel jedes andere, das Sie bereits anwenden, dem Arzt oder Apotheker angeben. Das gilt auch für Arzneimittel, die Sie selbst kaufen, nur gelegentlich anwenden oder deren Anwendung schon einige Zeit zurückliegt.

Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.

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Bei Tierarzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Tierärztin, Ihren Tierarzt oder in Ihrer Apotheke.

1 UVP: bei nicht zu Lasten der KK abgegebenen Produkten handelt es sich um eine unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers. AVP: Verkaufspreis gemäß der deutschen ABDA-Datenbank, d.h. verbindlicher Abrechnungspreis nach der deutschen ABDA-Datenbank bei Abgabe zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen, die sich gemäß § 129 Abs. 5a SGB V aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung in der Fassung zum 31.12.2003 ergibt, abzüglich eines Abschlags in Höhe von 5%, sofern die Rechnung des Apothekers innerhalb von zehn Tagen nach Eingang bei der gesetzlichen Krankenkassen beglichen wird (§ 130 SGB V).

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