TANTUM VERDE 1,5 mg/ml Spray z.Anwen.i.d.Mundhöhle 30 ml

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Details
PZN 11104004
Anbieter Angelini Pharma Deutschland GmbH
Packungsgröße 30 ml
Packungsnorm N1
Darreichungsform Spray
Produktname Tantum Verde 1,5mg/ml Spray zur Anwendung in der Mundhöhle
Monopräparat ja
Wirksubstanz Benzydamin hydrochlorid
Rezeptpflichtig nein
Apothekenpflichtig ja
Anwendungshinweise
Die Gesamtdosis sollte nicht ohne Rücksprache mit einem Arzt oder Apotheker überschritten werden.

Art der Anwendung?
Sprühen Sie das Arzneimittel auf die betroffene(n) Stelle(n) der Mundschleimhaut auf. Während des Sprühens sollten Sie den Atem anhalten. Vor der ersten Anwendung sollten Sie mehrmals pumpen bis ein Sprühnebel entsteht. Die Anwendung sollte nur erfolgen, wenn der sichere Umgang mit dem Arzneimittel gewährleistet ist.

Dauer der Anwendung?
Ohne ärztlichen Rat sollten Sie das Arzneimittel nicht länger als 3 Tage anwenden, wenn keine Besserung der Beschwerden nach dieser Zeit eingetreten ist oder die Beschwerden regelmäßig wiederkehren.

Überdosierung?
Bei einer Überdosierung kann es unter anderem zu Schlafstörungen, Unruhe, optischen Halluzinationen, Nesselsucht und Hautausschlag kommen. Bei versehentlichem Verschlucken größerer Mengen wenden Sie sich umgehend an einen Arzt. Es kann unter anderem zu Erbrechen, Bauchschmerzen, Unruhe, Angst, Krämpfe und Fieber kommen.

Generell gilt: Achten Sie vor allem bei Säuglingen, Kleinkindern und älteren Menschen auf eine gewissenhafte Dosierung. Im Zweifelsfalle fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker nach etwaigen Auswirkungen oder Vorsichtsmaßnahmen.

Eine vom Arzt verordnete Dosierung kann von den Angaben der Packungsbeilage abweichen. Da der Arzt sie individuell abstimmt, sollten Sie das Arzneimittel daher nach seinen Anweisungen anwenden.
Dosierung
Allgemeine Dosierungsempfehlung:
Kinder von 6-12 Jahren 4 Sprühstöße 2- bis 6-mal täglich beim Auftreten von Beschwerden
Jugendliche ab 12 Jahren und Erwachsene 4-8 Sprühstöße 2- bis 6-mal täglich beim Auftreten von Beschwerden
Bei Kindern von 2-6 Jahren, mit einem Körpergewicht von über 4 kg, wird das Arzneimittel nach Körpergewicht dosiert, maximal 4 Sprühstöße.
Lassen Sie sich hierzu von Ihrem Arzt oder Apotheker beraten.
Anwendungsgebiete
Zur symptomatischen Behandlung:
- Schmerzen und Reizungen im Mund- und Rachenraum, wie z. B.:
- Halsschmerzen
- Entzündung der Mundschleimhaut (Stomatitis)
Wirkungsweise
Wie wirkt der Inhaltsstoff des Arzneimittels?

Der Wirkstoff Benzydamin hat eine entzündungshemmende, schmerzlindernde und antibakterielle Wirkung.
Zusammensetzung
bezogen auf 1 ml Spray
1,5 mg Benzydamin hydrochlorid
1,34 mg Benzydamin
1 mg Methyl-4-hydroxybenzoat
80 mg Ethanol 96% (V/V)
+ Glycerol
+ Natriumhydrogencarbonat
+ Natron
+ Natrium bicarbonat
0,05 mg Polysorbat 20
+ Saccharin
+ Wasser, gereinigtes
0,3 mg Minz-Aroma
+ Levomenthol
+ 3,6-Dimethyl-4,5,6,7-tetrahydro-1-benzofuran
+ Benzylalkohol
+ Citral
+ Citronellol
+ Eugenol
+ Geraniol
+ Isoeugenol
+ D-Limonen
+ Linalool
+ Zimtalkohol
Gegenanzeigen
Was spricht gegen eine Anwendung?

Immer:
- Überempfindlichkeit gegen die Inhaltsstoffe

Unter Umständen - sprechen Sie hierzu mit Ihrem Arzt oder Apotheker:
- Asthma bronchiale

Welche Altersgruppe ist zu beachten?
- Säuglinge und Kleinkinder unter 2 Jahren: Das Arzneimittel darf nicht angewendet werden.

Was ist mit Schwangerschaft und Stillzeit?
- Schwangerschaft: Wenden Sie sich an Ihren Arzt. Es spielen verschiedene Überlegungen eine Rolle, ob und wie das Arzneimittel in der Schwangerschaft angewendet werden kann.
- Stillzeit: Wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker. Er wird Ihre besondere Ausgangslage prüfen und Sie entsprechend beraten, ob und wie Sie mit dem Stillen weitermachen können.

Ist Ihnen das Arzneimittel trotz einer Gegenanzeige verordnet worden, sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker. Der therapeutische Nutzen kann höher sein, als das Risiko, das die Anwendung bei einer Gegenanzeige in sich birgt.
Nebenwirkungen
Welche unerwünschten Wirkungen können auftreten?

- Erhöhte Lichtempfindlichkeit der Haut

Bemerken Sie eine Befindlichkeitsstörung oder Veränderung während der Behandlung, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker.

Für die Information an dieser Stelle werden vor allem Nebenwirkungen berücksichtigt, die bei mindestens einem von 1.000 behandelten Patienten auftreten.
Hinweise
Was sollten Sie beachten?
- Vermeiden Sie übermäßige UV-Strahlung, z.B. in Solarien oder bei ausgedehnten Sonnenbädern, weil die Haut während der Anwendung des Arzneimittels empfindlicher reagiert.
- Vorsicht bei Allergie gegen Schmerzmittel!
- Vorsicht bei Allergie gegen das Süßungsmittel Saccharin (E-Nummer E 954)!
- Das Arzneimittel enthält in geringen Mengen Alkohol, sollte deshalb von Alkoholikern gemieden werden.
- Parabene (Konservierungsstoffe z.B. E 214 - E 219) können Überempfindlichkeitsreaktionen, auch mit zeitlicher Verzögerung, hervorrufen.
- Es kann Arzneimittel geben, mit denen Wechselwirkungen auftreten. Sie sollten deswegen generell vor der Behandlung mit einem neuen Arzneimittel jedes andere, das Sie bereits anwenden, dem Arzt oder Apotheker angeben. Das gilt auch für Arzneimittel, die Sie selbst kaufen, nur gelegentlich anwenden oder deren Anwendung schon einige Zeit zurückliegt.

Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.

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Bei Tierarzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Tierärztin, Ihren Tierarzt oder in Ihrer Apotheke.

1 UVP: bei nicht zu Lasten der KK abgegebenen Produkten handelt es sich um eine unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers. AVP: Verkaufspreis gemäß der deutschen ABDA-Datenbank, d.h. verbindlicher Abrechnungspreis nach der deutschen ABDA-Datenbank bei Abgabe zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen, die sich gemäß § 129 Abs. 5a SGB V aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung in der Fassung zum 31.12.2003 ergibt, abzüglich eines Abschlags in Höhe von 5%, sofern die Rechnung des Apothekers innerhalb von zehn Tagen nach Eingang bei der gesetzlichen Krankenkassen beglichen wird (§ 130 SGB V).

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