PROFELAN Salbe n.Müller-Wohlfahrt 100 g

Abb. ähnlich

17,50 € 2
175,00 € / 1 kg 2

Innerhalb von 3 Stunden verfügbar
Details
PZN 00502434
Anbieter (formula) Müller-Wohlfahrt Health & Fitness AG
Packungsgröße 100 g
Darreichungsform Creme
Produktname Profelan Salbe nach Dr. Müller-Wohlfahrt
Monopräparat ja
Wirksubstanz Arnikatinktur
Alkoholgehalt 14 Vol.-%
Pfl. Arzneimittel ja
Rezeptpflichtig nein
Apothekenpflichtig nein
Anwendungshinweise
Die Gesamtdosis sollte nicht ohne Rücksprache mit einem Arzt oder Apotheker überschritten werden.

Art der Anwendung?
Tragen Sie das Arzneimittel auf die betroffene(n) Hautstelle(n) auf. Massieren Sie das Arzneimittel danach leicht ein.
Oder: Legen Sie einen Salbenverband an. Waschen Sie nach der Anwendung gründlich die Hände. Vermeiden Sie den versehentlichen Kontakt mit offenen Hautstellen.

Dauer der Anwendung?
Ohne ärztlichen Rat sollten Sie das Arzneimittel nicht länger als 3-4 Tage anwenden. Bei länger anhaltenden oder regelmäßig wiederkehrenden Beschwerden sollten sie Ihren Arzt aufsuchen.

Überdosierung?
Wird das Arzneimittel wie beschrieben angewendet, sind keine Überdosierungserscheinungen bekannt. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an Ihren Arzt.

Generell gilt: Achten Sie vor allem bei Säuglingen, Kleinkindern und älteren Menschen auf eine gewissenhafte Dosierung. Im Zweifelsfalle fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker nach etwaigen Auswirkungen oder Vorsichtsmaßnahmen.

Eine vom Arzt verordnete Dosierung kann von den Angaben der Packungsbeilage abweichen. Da der Arzt sie individuell abstimmt, sollten Sie das Arzneimittel daher nach seinen Anweisungen anwenden.
Dosierung
Jugendliche ab 12 Jahren und Erwachsene 3 cm Stranglänge 1-3-mal täglich verteilt über den Tag
Anwendungsgebiete
Suchen Sie Ihren Arzt auf, wenn zusätzlich Beschwerden wie Rötung, Schwellung oder Überwärmung der Gelenke auftreten.
- Sport- und Unfallverletzungen, wie:
   - Blutergüsse
   - Prellungen und Verstauchungen
   - Quetschungen
Wirkungsweise
Wie wirkt der Inhaltsstoff des Arzneimittels?

Die Inhaltsstoffe entstammen der Pflanze Arnika und wirken als natürliches Gemisch. Zu der Pflanze selbst:
- Aussehen: krautige Staude mit behaartem Stängel, an deren oberem Ende große dottergelbe Blütenkörbchen sitzen. Die Blätter sind in einer bodenständigen Rosette angeordnet.
- Vorkommen: Skandinavien bis Südeuropa, Mittelasien, Südrussland
- Hauptsächliche Inhaltsstoffe: Helenalin (Sesquiterpen), Flavonoide
- Verwendete Pflanzenteile und Zubereitungen: Extrakte, Tinkturen und Pulver aus den Blüten
Die Inhaltsstoffe vermindern Entzündungen, hemmen das Wachstum von Bakterien und Viren, wirken schmerzstillend und fördern die Wundheilung.
Zusammensetzung
bezogen auf 1 g Creme
200 mg Arnikatinktur
+ Cetylstearylalkohol, emulgierender (Typ A)
+ Cetylstearylalkohol
+ Octyldodecanol
+ Glycerolmonostearat 40-50%
+ Dimeticon 350
+ Triglyceride, mittelkettige
+ Zinkoxid
+ Carbomer 980
+ Trometamol
+ Krauseminzöl
+ Weihrauchöl
+ D-Limonen
+ Chlorophyllin-Kupfer-Natrium-Komplex
+ Wasser, gereinigtes
+ Phospholipide (Sojabohne)
+ Ethanol 96% (V/V)
+ PEG-75 Sheabutter glyceride
+ Palmitoylascorbinsäure
+ (R,R,R)-α-Tocopherol
+ Retinol palmitat
+ Kaliumphosphat
Gegenanzeigen
Was spricht gegen eine Anwendung?

- Überempfindlichkeit gegen die Inhaltsstoffe
- Geschädigte Hautz.B.:
- Offene Wunden
- Verbrennung
- Hautentzündung mit Juckreiz und Rötung (Ekzem)

Welche Altersgruppe ist zu beachten?
- Kinder unter 12 Jahren: Das Arzneimittel sollte in der Regel in dieser Altersgruppe nicht angewendet werden.

Was ist mit Schwangerschaft und Stillzeit?
- Schwangerschaft: Das Arzneimittel sollte nach derzeitigen Erkenntnissen nicht angewendet werden.
- Stillzeit: Das Arzneimittel sollte nicht auf die Brust aufgetragen werden.

Ist Ihnen das Arzneimittel trotz einer Gegenanzeige verordnet worden, sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker. Der therapeutische Nutzen kann höher sein, als das Risiko, das die Anwendung bei einer Gegenanzeige in sich birgt.
Nebenwirkungen
Welche unerwünschten Wirkungen können auftreten?

- Überempfindlichkeitsreaktionen der Haut, wie:
- Juckreiz (Pruritus)
- Hautentzündung mit Juckreiz und Rötung (Ekzem)
- Überempfindlichkeit bei ähnlichen Medikamenten (Kreuzallergie)

Bemerken Sie eine Befindlichkeitsstörung oder Veränderung während der Behandlung, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker.

Für die Information an dieser Stelle werden vor allem Nebenwirkungen berücksichtigt, die bei mindestens einem von 1.000 behandelten Patienten auftreten.
Hinweise
Was sollten Sie beachten?
- Vorsicht bei Allergie gegen Korbblütler (lateinischer Name = Kompositen), z.B. Arnika, Ringelblume, Schafgarbe, Sonnenhut und Kamille!
- Vorsicht bei Allergie gegen Ascorbinsäure (Vitamin C)!
- Vorsicht bei Allergie gegen Erdnüsse und Soja.
- Emulgatoren (z.B. Cetyl-/stearylalkohol) können Hautreizungen (z.B. Kontaktdermatitis) hervorrufen.
- Es kann Arzneimittel geben, mit denen Wechselwirkungen auftreten. Sie sollten deswegen generell vor der Behandlung mit einem neuen Arzneimittel jedes andere, das Sie bereits anwenden, dem Arzt oder Apotheker angeben. Das gilt auch für Arzneimittel, die Sie selbst kaufen, nur gelegentlich anwenden oder deren Anwendung schon einige Zeit zurückliegt.

Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.

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Bei Tierarzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Tierärztin, Ihren Tierarzt oder in Ihrer Apotheke.

1 UVP: bei nicht zu Lasten der KK abgegebenen Produkten handelt es sich um eine unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers. AVP: Verkaufspreis gemäß der deutschen ABDA-Datenbank, d.h. verbindlicher Abrechnungspreis nach der deutschen ABDA-Datenbank bei Abgabe zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen, die sich gemäß § 129 Abs. 5a SGB V aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung in der Fassung zum 31.12.2003 ergibt, abzüglich eines Abschlags in Höhe von 5%, sofern die Rechnung des Apothekers innerhalb von zehn Tagen nach Eingang bei der gesetzlichen Krankenkassen beglichen wird (§ 130 SGB V).

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