ORALPÄDON 240 Apfel Banane Pulver 10 St

Abb. ähnlich

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0,94 € / 1 St 2

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Details
PZN 02563032
Anbieter STADA Consumer Health Deutschland GmbH
Packungsgröße 10 St
Packungsnorm N1
Darreichungsform Pulver
Produktname Oralpädon 240 Apfel-Banane
Rezeptpflichtig nein
Apothekenpflichtig ja
Anwendungshinweise
Die Gesamtdosis sollte nicht ohne Rücksprache mit einem Arzt oder Apotheker überschritten werden.

Art der Anwendung?
Trinken Sie das Arzneimittel nach Auflösen bzw. nach Zerfallenlassen in Wasser (z.B. ein Glas). Der Inhalt eines Beutels wird in 200 ml Flüssigkeit aufgelöst und ist sofort zu verwenden. Bei gleichzeitiger Übelkeit und/oder Erbrechen trinken Sie die Trinklösung in kleinen Schlucken bis die benötigte Dosis erreicht wurde.

Dauer der Anwendung?
Ohne ärztlichen Rat darf das Arzneimittel von Kindern und Erwachsenen nicht länger als 36 Stunden eingenommen werden. Die Anwendungsdauer bei Säuglingen richtet sich nach der Anweisung des Arztes.

Überdosierung?
Wird das Arzneimittel wie beschrieben angewendet, sind keine Überdosierungserscheinungen bekannt. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an Ihren Arzt.

Generell gilt: Achten Sie vor allem bei Säuglingen, Kleinkindern und älteren Menschen auf eine gewissenhafte Dosierung. Im Zweifelsfalle fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker nach etwaigen Auswirkungen oder Vorsichtsmaßnahmen.

Eine vom Arzt verordnete Dosierung kann von den Angaben der Packungsbeilage abweichen. Da der Arzt sie individuell abstimmt, sollten Sie das Arzneimittel daher nach seinen Anweisungen anwenden.
Dosierung
Säuglinge und Kleinkinder 1 Beutel 3-5 mal täglich verteilt über den Tag
Kinder und Jugendliche 1 Beutel mehrmals täglich nach jedem ungeformten Stuhl
Erwachsene 1-2 Beutel mehrmals täglich nach jedem ungeformten Stuhl
Anwendungsgebiete
- Durchfälle, zum Ersatz von verloren gegangener Flüssigkeit und Salzen
Wirkungsweise
Wie wirken die Inhaltsstoffe des Arzneimittels?

Das Arzneimittel enthält ein Gemisch aus Salzen (sog. Elektrolyte) und Zucker in einem Mischungsverhältnis, in dem die einzelnen Bestandteile vom Körper optimal aufgenommen werden können. Durch den Zucker werden die Salze verstärkt aufgenommen, durch das enthaltene Citrat wird das Stoffwechselgleichgewicht im Körper zwischen sauer und basisch aufrechterhalten. Dadurch können Salzverluste, die bei akutem Durchfall entstehen, wieder ausgeglichen werden. Bei der Aufnahme der Salze aus dem Darm in den Organismus folgt den Salzen auch Wasser, wodurch zusätzlich den z.T. massiven Flüssigkeitsverlusten bei einer Durchfallerkrankung entgegengewirkt werden kann.
Zusammensetzung
bezogen auf 5,2 g Pulver = 1 Beutel
470 mg Natriumchlorid
470 mg Kochsalz
300 mg Kaliumchlorid
3560 mg Glucose-1-Wasser
530 mg Natrium monohydrogencitrat-1,5-Wasser
60 mmol/l Natrium-Ion
20 mmol/l Kalium-Ion
60 mmol/l Chlorid
10 mmol/l Citrat-Trianion
90 mmol/l Glucose
+ Apfel-Bananen-Aroma
+ Betacaroten
+ Äpfelsäure
60 mg Aspartam
+ Phenylalanin
+ Siliciumdioxid, hochdisperses
0,36 mg Benzylalkohol
1,464 mg Propylenglycol
33,36 mg Saccharose
Gegenanzeigen
Was spricht gegen eine Anwendung?

Immer:
- Überempfindlichkeit gegen die Inhaltsstoffe
- Darmverschluss
- Erbrechen, unstillbar
- Verschiebung des Säure-Basen-Gleichgewichts im Blut zur alkalischen Seite (Alkalose)
- Bewusstseinsstörungen
- Schock, aufgrund schwerer Dehydratation
- Eingeschränkte Nierenfunktion
- Störung der Zuckeraufnahme

Unter Umständen - sprechen Sie hierzu mit Ihrem Arzt oder Apotheker:
- Herzschwäche
- Bluthochdruck
- Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit)

Welche Altersgruppe ist zu beachten?
- Säuglinge und Kleinkinder unter 2 Jahren: Das Arzneimittel darf nur nach Rücksprache mit einem Arzt oder unter ärztlicher Kontrolle angewendet werden.

Was ist mit Schwangerschaft und Stillzeit?
- Schwangerschaft: Wenden Sie sich an Ihren Arzt. Es spielen verschiedene Überlegungen eine Rolle, ob und wie das Arzneimittel in der Schwangerschaft angewendet werden kann.
- Stillzeit: Wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker. Er wird Ihre besondere Ausgangslage prüfen und Sie entsprechend beraten, ob und wie Sie mit dem Stillen weitermachen können.

Ist Ihnen das Arzneimittel trotz einer Gegenanzeige verordnet worden, sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker. Der therapeutische Nutzen kann höher sein, als das Risiko, das die Anwendung bei einer Gegenanzeige in sich birgt.
Nebenwirkungen
Welche unerwünschten Wirkungen können auftreten?

- Erbrechen

Bemerken Sie eine Befindlichkeitsstörung oder Veränderung während der Behandlung, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker.

Für die Information an dieser Stelle werden vor allem Nebenwirkungen berücksichtigt, die bei mindestens einem von 1.000 behandelten Patienten auftreten.
Hinweise
Was sollten Sie beachten?
- Aspartam/Phenylalanin kann schädlich sein für Patienten mit Phenylketonurie.
- Vorsicht bei einer Unverträglichkeit gegenüber Glucose. Wenn Sie eine Diabetes-Diät einhalten müssen, sollten Sie den Zuckergehalt berücksichtigen.
- Vorsicht bei einer Unverträglichkeit gegenüber Saccharose. Wenn Sie eine Diabetes-Diät einhalten müssen, sollten Sie den Zuckergehalt berücksichtigen.
- Es kann Arzneimittel geben, mit denen Wechselwirkungen auftreten. Sie sollten deswegen generell vor der Behandlung mit einem neuen Arzneimittel jedes andere, das Sie bereits anwenden, dem Arzt oder Apotheker angeben. Das gilt auch für Arzneimittel, die Sie selbst kaufen, nur gelegentlich anwenden oder deren Anwendung schon einige Zeit zurückliegt.

Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.

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Bei Tierarzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Tierärztin, Ihren Tierarzt oder in Ihrer Apotheke.

1 UVP: bei nicht zu Lasten der KK abgegebenen Produkten handelt es sich um eine unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers. AVP: Verkaufspreis gemäß der deutschen ABDA-Datenbank, d.h. verbindlicher Abrechnungspreis nach der deutschen ABDA-Datenbank bei Abgabe zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen, die sich gemäß § 129 Abs. 5a SGB V aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung in der Fassung zum 31.12.2003 ergibt, abzüglich eines Abschlags in Höhe von 5%, sofern die Rechnung des Apothekers innerhalb von zehn Tagen nach Eingang bei der gesetzlichen Krankenkassen beglichen wird (§ 130 SGB V).

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