HEXORAL 0,1% Lösung 200 ml

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Details
PZN 12494697
Anbieter Johnson & Johnson GmbH (OTC)
Packungsgröße 200 ml
Packungsnorm N1
Darreichungsform Lösung
Produktname Hexoral 0,1% Lösung
Monopräparat ja
Wirksubstanz Hexetidin
Alkoholgehalt 5,5 Vol.-%
Rezeptpflichtig nein
Apothekenpflichtig ja
Anwendungshinweise
Die Gesamtdosis sollte nicht ohne Rücksprache mit einem Arzt oder Apotheker überschritten werden.

Art der Anwendung?
Spülen Sie mit dem Arzneimittel die Mundhöhle.
Oder: Gurgeln Sie mit dem Arzneimittel.
Lassen Sie das Arzneimittel 1/2 Minute einwirken.

Danach spucken Sie das Arzneimittel aus und vermeiden Sie ein Verschlucken.
Oder: Tupfen Sie das Arzneimittel auf die Mundschleimhaut auf. Verwenden Sie dafür saubere Wattestäbchen. Die Anwendung sollte nur erfolgen, wenn der sichere Umgang mit dem Arzneimittel gewährleistet ist.

Dauer der Anwendung?
Ohne ärztlichen Rat sollten Sie das Arzneimittel nicht längerfristig anwenden. Bei länger anhaltenden oder regelmäßig wiederkehrenden Beschwerden sollten Sie Ihren Arzt aufsuchen.

Überdosierung?
Bei einer Überdosierung kann es zu Brechreiz kommen. Setzen Sie sich bei dem Verdacht auf eine Überdosierung umgehend mit einem Arzt in Verbindung.

Generell gilt: Achten Sie vor allem bei Säuglingen, Kleinkindern und älteren Menschen auf eine gewissenhafte Dosierung. Im Zweifelsfalle fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker nach etwaigen Auswirkungen oder Vorsichtsmaßnahmen.

Eine vom Arzt verordnete Dosierung kann von den Angaben der Packungsbeilage abweichen. Da der Arzt sie individuell abstimmt, sollten Sie das Arzneimittel daher nach seinen Anweisungen anwenden.
Dosierung
Allgemeine Dosierungsempfehlung - zum Gurgeln:
Kinder ab 12 Jahren, Jugendliche und Erwachsene 10-15 ml 2-mal täglich morgens und abends, nach der Mahlzeit
Allgemeine Dosierungsempfehlung - zum Auftupfen:
Kinder von 6 bis 12 Jahren eine ausreichende Menge auf einem Wattestäbchen 2-mal täglich morgens und abends, nach der Mahlzeit
Zur Dosierung von Kindern im Alter von 2 bis 6 Jahren lassen Sie sich bitte von Ihrem Arzt beraten.
Eine maximale Tagesdosis von 3 Anwendungen pro Tag darf nicht überschritten werden.
Dosierhilfe: Dem Arzneimittel liegt für eine korrekte Dosierung ein Messbehältnis bei.
Anwendungsgebiete
- Verminderung der Keimzahl auf Schleimhäuten, wie bei:
   - Entzündungen der Mundschleimhaut (Stomatitis)
   - Rachenentzündung (Pharyngitis)
   - Zahnfleischentzündung (Gingivitis)
- Vorbeugung gegen Entzündungen bei Operationen im Mund- und Rachenraum
Wirkungsweise
Wie wirkt der Inhaltsstoff des Arzneimittels?

Der Wirkstoff bekämpft unterschiedliche Bakterien und Pilze, indem er die Energiegewinnung der Mikroorganismen aus dem Lot bringt. In der Folge wachsen die Schädlinge nicht mehr und vermehren sich kaum noch. Der Wirkstoff bleibt auf den Schleimhäuten.
Zusammensetzung
bezogen auf 1 ml Lösung
1 mg Hexetidin
+ Wasser, gereinigtes
40,7 mg Ethanol 96% (V/V)
+ Polysorbat 80
+ Citronensäure monohydrat
+ Saccharin natrium
+ Levomenthol
+ Azorubin
+ Natriumcalciumedetat
+ Natriumhydroxid zur pH-Wert-Einstellung
+ Eucalyptusöl
Gegenanzeigen
Was spricht gegen eine Anwendung?

- Überempfindlichkeit gegen die Inhaltsstoffe
- Bronchien, die überempfindlich reagieren, z.B. bei:
- Asthma bronchiale
- Wunden in der Mundschleimhaut, sowohl tiefe, als auch eher oberflächliche Wunden
- Geschwüre der Mundschleimhaut

Welche Altersgruppe ist zu beachten?
- Säuglinge und Kleinkinder unter 2 Jahren: Das Arzneimittel darf nicht angewendet werden.
- Kinder unter 6 Jahren: Das Arzneimittel darf nur nach Rücksprache mit einem Arzt oder unter ärztlicher Kontrolle angewendet werden.

Was ist mit Schwangerschaft und Stillzeit?
- Schwangerschaft: Wenden Sie sich an Ihren Arzt. Es spielen verschiedene Überlegungen eine Rolle, ob und wie das Arzneimittel in der Schwangerschaft angewendet werden kann.
- Stillzeit: Wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker. Er wird Ihre besondere Ausgangslage prüfen und Sie entsprechend beraten, ob und wie Sie mit dem Stillen weitermachen können.

Ist Ihnen das Arzneimittel trotz einer Gegenanzeige verordnet worden, sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker. Der therapeutische Nutzen kann höher sein, als das Risiko, das die Anwendung bei einer Gegenanzeige in sich birgt.
Nebenwirkungen
Welche unerwünschten Wirkungen können auftreten?

- Geschmacksstörungen, vorübergehend
- Verfärbung der Zunge, die vorübergehend ist
- Verfärbung der Zahnoberfläche, die vorübergehend ist
- Taubheitsgefühl der Zunge
- Brennen auf der Zunge

Bemerken Sie eine Befindlichkeitsstörung oder Veränderung während der Behandlung, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker.

Für die Information an dieser Stelle werden vor allem Nebenwirkungen berücksichtigt, die bei mindestens einem von 1.000 behandelten Patienten auftreten.
Hinweise
Was sollten Sie beachten?
- Vorsicht bei Allergie gegen das Süßungsmittel Saccharin (E-Nummer E 954)!
- Das Arzneimittel enthält in geringen Mengen Alkohol, sollte deshalb von Alkoholikern gemieden werden.
- Vorsicht bei Allergie gegen Farbstoffe (z.B. Tartrazin (E 102), Gelborange S (E 110), Azorubin (E 122), Amaranth (E 123) und Ponceau 4R (E 124)).
- Es kann Arzneimittel geben, mit denen Wechselwirkungen auftreten. Sie sollten deswegen generell vor der Behandlung mit einem neuen Arzneimittel jedes andere, das Sie bereits anwenden, dem Arzt oder Apotheker angeben. Das gilt auch für Arzneimittel, die Sie selbst kaufen, nur gelegentlich anwenden oder deren Anwendung schon einige Zeit zurückliegt.

Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.

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Bei Tierarzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Tierärztin, Ihren Tierarzt oder in Ihrer Apotheke.

1 UVP: bei nicht zu Lasten der KK abgegebenen Produkten handelt es sich um eine unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers. AVP: Verkaufspreis gemäß der deutschen ABDA-Datenbank, d.h. verbindlicher Abrechnungspreis nach der deutschen ABDA-Datenbank bei Abgabe zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen, die sich gemäß § 129 Abs. 5a SGB V aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung in der Fassung zum 31.12.2003 ergibt, abzüglich eines Abschlags in Höhe von 5%, sofern die Rechnung des Apothekers innerhalb von zehn Tagen nach Eingang bei der gesetzlichen Krankenkassen beglichen wird (§ 130 SGB V).

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